AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen MCPM Services
Bad Ischl, im März 2008 – aktueller Stand vom 11.07.2022
1) Gültigkeit
Diese AGB sind unbedingter Bestandteil jedes MCPM-Projektvertrages und -auftrages und gelten in vollem Umfang, außer es wird im jeweiligen Projektvertrag / -auftrag etwas anderes schriftlich vereinbart.2) Leistungserstellung und -parnter
Abgestimmt auf die jeweiligen Projektbedürfnisse der Kunden werden sämtliche MCPM Services von Mag. Richard Loidl persönlich oder von durch Mag. Richard Loidl zusammengestellten und aus Leistungspartnern bestehenden Projektteams (Task-Forces, Arbeitsgemeinschaften, freiberufliche und / oder angestellte Mitarbeiter, Subunternehmer, Lieferanten u. ä.) unter seiner persönlichen Projektleitung und nur im Namen und auf Rechnung von MCPM Services erbracht.
3) Ansprechpartner
Mag. Richard Loidl ist alleiniger Ansprechpartner für MCPM Kunden während der gesamten Projektlaufzeit, außer es wird im Projektvertrag / -auftrag etwas anderes schriftlich vereinbart.
4) Networking
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herstellung und Pflege von Geschäftsbeziehungen aller Art („networking“) eine MCPM-Dienstleistung ist, die den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCPM Services unterliegen.
5) Kunden- und Geschäftsbeziehungen
Kommt es im Zuge der Projektarbeit zu direktem oder indirektem Erstkontakt zwischen MCPM-Kunden, MCPM-Leistungs- oder MCPM-Netzwerkpartnern (bzw. den Mitgliedern der im Punkt 2 genannten Projektteams und / oder den in Punkt 6 genannten Künstlern, Musikern, Vortragenden), dürfen alle daraus resultierenden Geschäftsbeziehungen sowohl im laufenden als auch in zukünftigen Projekten nur über Mag. Richard Loidl bzw. über MCPM Services abgewickelt werden. Das heißt, dass die MCPM-Leistungspartner ihre Leistungen für MCPM-Kunden sowohl in laufenden als auch zukünftigen Projekten ausnahmslos nur als MCPM-Lieferanten erbringen dürfen. Wenn vor einem MCPM-Projektauftrag bereits direkte Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und MCPM-Leistungspartnern bestanden haben, ist die Abgrenzung der eigenen Leistungspartner-Geschäftsbeziehungen im MCPM-Projektvertrag explizit zu definieren und zu regeln.
6) Vermittlung von Künstlern, Musikern, DJs, Vortragenden usw (im Folgenden „Akteure“ genannt)
Für Vermittlungsleistungen von Akteuren jeder Art verrechnet MCPM Services eine Provision von 15% vom Nettohonorar bzw. Gesamt-Abrechnungsbetrag ohne USt der Akteure, die je nach Projekt vom Veranstalter / Auftraggeber, vom Akteur oder von beiden anteilig getragen werden. Die Provision gilt auch für alle Wieder-Engagements der Akteure vom jeweiligen Veranstalter / Auftraggeber innerhalb von 5 Jahren ab Erst-Engagement über MCPM Services, wobei sich die Akteure im Rahmen des Erst-Engagements verpflichten, alle Wieder-Engagements MCPM Services zu melden. Gleichzeitig verpflichten sich die Veranstalter / Auftraggeber, alle Wieder-Engagements nur über MCPM Services duchzuführen. Bei Nichtmeldung durch einen Akteur bzw. Nichtdurchführung des Wieder-Engagements über MCPM Services durch einen Veranstalter / Auftraggeber gilt neben der anfallenden Provision zusätzlich eine Konventionalstrafe von 35% des Nettohonorars bzw. -abrechnungsbetrages als vereinbart.
Anfragen bei vermittelten Auftritten / Engagements / Vorträgen / Projekten an die jeweiligen Akteure sind an MCPM Services weiterzuleiten, außer es gab schon vorher eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Anfrager und dem Akteur (in diesem Fall ist MCPM Services über die Anfrage nur zu informieren).
Stornokosten dürfen MCPM Services nicht angerechnet werden, außer MCPM Services ist für das Storno verantworlich. Im allgemeinen geht eine Stornierung entweder vom Veranstalter / Auftraggeber oder vom Akteur aus, wonach der Stornierende in der Regel die jeweils anfallenden Stornokosten zu tragen hat.
7) Geistiges Eigentum, Kreationen und Urheberrechte sowie Eigentum an Produkten und Dienstleistungen
Sämtliche Urheberrechte und Rechte zur projektbezogenen wie auch darüber hinausgehenden Nutzung von MCPM Produkten und Services bleiben immer Eigentum von Mag. Richard Loidl / MCPM Services, außer es wurde im Projektvertrag explizit etwas anderes geregelt.
Von MCPM Services kreierte, hergestellte Produkte und / oder Dienstleistungen bleiben in jedem Fall Eigentum von MCPM Services bis zur vollständigen Bezahlung dieser Produkte und Dienstleistungen vom jeweiligen Auftraggeber und / oder Nutzer.
8) RLZB (Rechnungslegungs- und Zahlungsbedingungen) für Musiker und Künstler
Die hier zusammengefassten Rechnungslegungs- und Zahlungsbedingungen für Musiker und Künstler sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCPM Services und gelten im Besonderen bei Aufträgen / Verträgen mit diesen Berufsgruppen.