RLZB Musiker & Kuenstler

Rechnungslegungs- und Zahlungsbedingungen für Musiker und Künstler

Bad Ischl, im April 2012 – aktueller Stand vom 1.5.2024

1) Gültigkeit

Diese Rechnungslegungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Abrechnungsvorgänge zwischen Mag. Richard Loidl und Musikern oder Künstlern, sowohl an seinen Namen als Unternehmensberater („Mag. Richard Loidl“) als auch an seine Firmen „MCPM Services“ oder „Richie Loidl Boogie Piano Entertainment“.

2) „Ein-Monats-Frist“ für Rechnungslegung

Es werden keine Rechnungen akzeptiert, die außerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der zugrundeliegenden Leistungserbringung (Konzert, Gig, Projekt,…) geschickt werden. Der Rechnungsleger hat dann keinen Anspruch mehr auf sein Honorar. Das Datum des Rechnungseinganges ist entscheidend. Es werden alle Kalendertage gezählt, das heißt auch Sonn- und Feiertage.

3) Anspruchsdauer von Forderungen und Zahlungszeitpunkt

Forderungen aus im Sinne von Punkt 2 rechtzeitig geschickten Rechnungen bleiben bestehen, außer es kommt zu Zahlungsausfällen (siehe Punkt 4) oder zu unvermeidbaren Ereignissen von höherer Gewalt. Honorare werden immer unverzüglich überwiesen, sobald die Zahlung vom Veranstalter eingegangen ist.

4) Haftung für Zahlungsausfälle

Es wird keine Haftung für Zahlungsausfälle durch Veranstalter / Auftraggeber übernommen. Das heisst, jeder Musiker trägt dieses Risiko in der Höhe seines vereinbarten Honorares selbst.

5) Haftung für Steuern, Abgaben u. ä.

Jeder Musiker ist für seine eigenen Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, AKM / GEMA usw sowohl im Inland als auch im Ausland selbst verantwortlich.

6) Versand, Form und Inhalt

Rechnungen sollen vorzugsweise per Email als pdf, doc oder xls-Datei geschickt werden und müssen allen Anforderungen des allgemeinen Rechnungslegungsgesetzes entsprechen (Adressen Rechnungsleger und -empfänger, Datum, Rechnungsnummer, UID-Nummer, Unterschrift, MWSt, Kleinunternehmer, etc). Vereinbarte Beträge gelten als Nettobeträge, sofern es nicht extra und schriftlich vereinbart wurde, dass die MWSt in der Vereinbarung enthalten ist („Nettoprinzip“) und sie gelten inklusive aller Spesen und Zusatzkosten („all inclusive – Prinzip“).

7) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bad Ischl